Verordnung Patient:innenbeförderung: Wann Krankenkassen Ihre Fahrtkosten übernehmen Patient:innenbeförderungen können ärztlich verordnet werden, wodurch gesetzliche Krankenkassen die Fahrtkosten übernehmen. Wann trifft dies für Sie zu? Bildbeschreibung 2 Männer befinden sich hinter einem Fahrzeug mit geöffneten Türen. Einer der Männer sitzt im Rollstuhl und wird von dem anderen Mann geschoben. Ärztliche Verordnung — neue Regelungen Seit dem 01.Oktober 2020 gibt es neue Regelungen in der Patient:innenbeförderung. Transporte gelten als verordnungsfähig, wenn die Fahrt medizinisch notwendig ist. Doch welche Bedingungen müssen erfüllt sein, damit eine Fahrt als medizinisch notwendig gilt? Arzt/Ärztin stellt fest, dass eine eigenständige Fahrt mit z.B. Auto oder Bus nicht möglich ist am Behandlungsort findet eine medizinische Maßnahme statt (Massagen, Voruntersuchungen oder das Abholen von Rezepten zählen nicht) Fahrt muss auf direktem Wege vom Aufenthaltsort der Patient:innen (z.B. Wohnung, Unfallort, Pflegeeinrichtung) zu der geeigneten Behandlungsmöglichkeit führen Jedoch ist es gesetzlich nicht vorgesehen, dass Krankenkassen die Fahrtkosten übernehmen. Im Folgenden ist wichtig, ob eine stationäre oder ambulante Behandlung durchgeführt werden soll. Unterschiede in der Verordnung der Patient:innenbeförderung Stationäre Behandlung vs. Ambulante Behandlung Bildbeschreibung Linkes Bild: Eine Frau liegt in einem Krankenbett und bekommt von einer Krankenschwester Essen serviert. Rechtes Bild: Eine Frau ist auf dem Weg, den Raum zu verlassen. Ein Arzt steht in der Tür und lässt die Frau an ihm vorbei gehen. Stationäre Behandlung liegt vor, wenn Patient:innen mindestens einen Tag und eine Nacht im Behandlungsort verbringen Verordnung der Krankenbeförderungen durch Ärzte bei medizinsicher Notwendigkeit (Krankenkassen übernehmen die Kosten) Genehmigung der Krankenkasse ist nicht erforderlich (keine Genehmigungspflicht) Ambulante Behandlung liegt vor, wenn Patient:innen unmittelbar nach Behandlung den Behandlungsort verlassen dürfen keine Verordnung der Krankenbeförderungen durch Ärzte möglich (Krankenkassen übernehmen in der Regel keine Kosten) Verordnungen in Ausnahmefällen möglich Ambulante Behandlung: Ausnahmefälle mit Genehmigungspflicht Genehmigungspflicht = Verordnung der Fahrt muss der Krankenkasse vorab vorgelegt werden Patient:innen, die eine hochfrequente Behandlung über längere Zeit benötigen (Dialysebehandlung, Strahlen — oder Chemotherapie) Patient:innen, die durch ihren Gesundheitszustand einen Krankentransport benötigen (z.B. ansteckende Krankheit) Bildbeschreibung Nahaufnahme eines Schreibtisches: Eine Person (links) überreicht einer anderen Person (rechts) ein Dokument. Ambulante Behandlung: Ausnahmefälle ohne Genehmigungspflicht ohne Genehmigungspflicht = Verordnung der Fahrt muss der Krankenkasse vorab nicht vorgelegt werden Patient:innen, die ambulant operiert werden (stationärer Aufenthalt wird dadurch vermieden/verkürzt) Patient:innen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind Pflegegrad 3 (wenn Patient:in zusätzlich mobilitätseingeschränkt ist) Pflegegrad 4, Pflegegrad 5 Menschen mit Schwerbehinderung (Merkzeichen “aG”, “BI” oder “H Welche Beförderungsmittel gibt es? Insgesamt kann zwischen 3 verschiedenen Beförderungsmitteln unterschieden werden: Krankentransportfahrzeuge, klassische Rettungs- oder Notarztwagen und Fahrzeuge für Krankenfahrten. Hierzu zählen öffentliche Verkehrsmittel oder auch Mietwagen und Taxen, welche beispielsweise behindertengerechte Einrichtung aufweisen (z.B. Rollstuhl-Taxi). Bildbeschreibung Ein Mann schiebt einen anderen Mann, der im Rollstuhl sitzt, in ein Rollstuhl-Taxi. Mit speziell ausgestatteten Fahrzeugen, wie zum Beispiel dem Rollstuhl-Taxi, werden Krankenfahrten durchgeführt. Fahrten mit privaten Kraftfahrzeugen, Mietwagen oder öffentlichen Verkehrsmitteln zählen ebenso zu den Krankenfahrten. Im Vergleich zu Krankentransporten mit Krankentransportfahrzeugen ist während der Fahrt keine medizinische Betreuung vorgesehen. Bildbeschreibung Bild eines Krankentransportfahrzeuges Mit Krankentransportfahrzeugen werden Krankentransporte durchgeführt. Dieses Beförderungsmittel eignet sich, wenn Patient:innen während der Fahrt medizinisch-fachliche Betreuung oder eine besondere Ausstattung im Fahrzeug benötigen. Bildbeschreibung Bild eines Notarztwagens Mit einem klassischen Notarzt- oder Rettungswagen werden Rettungsfahrten durchgeführt. Hierzu zählen auch Rettungshubschrauber. Wenn Patient:innen spezielle Ausstattung benötigen oder ein kritischer gesundheitlicher Zustand herrscht, eignet sich dieses Beförderungsmittel. Habe ich Anspruch auf alle Beförderungsmittel? Wenn es darum geht, welches Beförderungsmittel am geeignetsten für einen Transport ist, spielt es keine Rolle mehr, ob eine stationäre oder ambulante Behandlung vorliegt. Jedoch richtet sich die Auswahl des Beförderungsmittels nach folgenden Punkten: individueller Bedarf der Patient:innen (wird möglicherweise medizinische Betreuung benötigt?) Analyse von Ärzt:innen nach dem geeignetsten Beförderungsmittel Krankenkassen (können eine Prüfung vornehmen) Zuzahlung bei den Beförderungskosten Falls Fahrten von Krankenkassen übernommen werden, sind Versicherte leider dennoch dazu verpflichtet, einen Teil der Kosten bei jeder Fahrt selbst zu zahlen. Dies gilt ebenfalls für Kinder und Jugendliche. Das müssen Sie zur Zahlung wissen: Zahlung von 10% der Fahrtkosten pro Fahrt (mindestens fünf Euro und höchstens zehn Euro pro Fahrt) das Geld erhalten die Fahrer:innen direkt nach der Beförderung wenn die Belastungsgrenze nach § 62 SGB überschritten wird, können sich Versicherte von den Zahlungen befreien 2% der Bruttoeinnahmen 1% der Bruttoeinnahmen für chronisch Kranke (wenn durch die Krankheit eine Dauerbehandlung durchgeführt werden muss) Bildbeschreibung 6 Würfel mit verschiedenen Symbolen aus dem Gesundheitsbereich sind in einer Pyramide angeordnet. Der oberste Würfel wird von einer Person gedreht und zeigt als einziger Würfel 2 Symbole (Krankenhaus-Kreuz und Geldmünzen). Wir hoffen, wir konnten Ihnen viele interessante und auch wichtige Informationen über Verordnungen bei Patient:innenbeförderungen geben. Wenn Sie noch weitere Fragen haben, halten Sie gerne Absprache bei einem Arzt oder Ihrer Krankenkasse. Hier finden Sie weitere Blogartikel rund um das Thema Mobilität. Schauen Sie gerne mal vorbei! Free platform for patient transportation For hospitals until the end of the year (2023) 9. April 2024 Kostenlose Plattform für Patientenbeförderung Für Krankenhäuser bis Ende des Jahres (2023) 9. April 2024 1 / 14Folgen Sie uns auch gerne auf LinkedIn!
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