Pflegegrade & Ihr Anspruch auf bezahlte Mobilität
In diesem Artikel erfahren Sie, inwiefern Personengruppen verschiedener Pflegegrade Ansprüche auf Patient:innenbeförderungen haben.

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Viele Menschen in Deutschland müssen im Alltag auf Patient:innenbeförderungen zurückgreifen. Anhand verschiedener Voraussetzungen, wie zum Beispiel bestimmter Pflegegrade von Menschen, können diese Fahrten ärztlich verordnet und die Kosten von der Krankenkasse übernommen werden.
In diesem Artikel können Sie erfahren, mit welchen Pflegegraden Sie dies beanspruchen können.
Um weitere Informationen bezüglich der Verordnung der Patient:innenbeförderung zu erhalten, können Sie unseren Artikel zu diesem Thema hier nachlesen

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Vordergrund: 3 Straßenschilder mit den Namen “Pflegestärkungsgesetze“, “Pflegereform“ und “Pflegegrade“
Pflegestufen — Umstellung auf Pflegegrade
Durch das zweite Pflegestärkungsgesetz im Jahre 2017 wurden die jahrelang bekannten 4 Pflegestufen (0–3) auf 5 Pflegegrade umgestellt. Dies sorgte vor allem dafür, dass demenzerkrankte Menschen stärker berücksichtigt wurden. Von nun an haben Demenzerkrankte und körperlich pflegebedürftige Menschen in gleichem Maße Anspruch auf Leistungen der Pflegekasse.
Mit welchen Pflegegraden haben Sie Ansprüche auf Patient:innenbeförderungen?
Wie bereits beschrieben, besitzen Personengruppen verschiedener Pflegegrade Ansprüche auf Patient:innenbeförderungen mit anschließender Kostenübernahme durch die Krankenkasse.
Dies gilt für folgende Pflegegrade:
- Pflegegrad 3 (mit zusätzlichem Nachweis über eine dauerhafte Mobilitätsbeeinträchtigung)
- Pflegegrad 4
- Pflegegrad 5

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Für diese Gruppen besteht zusätzlich keine Genehmigungspflicht. Das bedeutet, dass eine Vorab-Genehmigung des Transports bei der Krankenkasse nicht nötig ist.
Doch wer zählt nun zu den Pflegegraden 3,4 & 5?
Genau genommen ist es nicht möglich, verschiedene Beeinträchtigungen auf einem Blick Pflegegraden zuzuordnen. Dies geschieht durch spezielle Gutachter:innen mit Hilfe des Begutachtungsverfahrens “NBA”.
Die Gutachter:innen vergeben Punkte zu 6 Kategorien, welche jeweils verschiedene Fragen beinhalten. Im Anschluss wird die Gesamtpunktzahl errechnet, gewichtet und anschließend einem Pflegegrad zugeordnet.
Diese 6 Kategorien werden im Begutachtungsverfahren getestet:
- Mobilität
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Selbstversorgung
- Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

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Um aber dennoch einen groben Überblick über die Unterschiede der Pflegegrade zu geben, wurden alle Pflegegrade definiert. Neben den Definitionen ist zusätzlich die Gesamtpunktzahl des Begutachtungsverfahrens angegeben, welche für die Zuordnung den Pflegestufen entscheiden ist.
Pflegegrad 3: „schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“, zwischen 47,5 und unter 70 Punkte
Pflegegrad 4: „schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“, zwischen 70 und unter 90 Punkte
Pflegegrad 5: „schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen für die pflegerische Versorgung”, zwischen 90 bis 100 Punkte
Zuzahlung bei den Beförderungskosten
Falls Sie oder eine Person in Ihrem Umfeld Patient:innenbeförderungen beanspruchen können, sollten Sie auch dies beachten.
Falls Fahrten von Krankenkassen übernommen werden, sind Versicherte leider dennoch dazu verpflichtet, einen Teil der Kosten bei jeder Fahrt selbst zu zahlen. Dies gilt ebenfalls für Kinder und Jugendliche.
Das müssen Sie zur Zahlung wissen:
- Zahlung von 10% der Fahrtkosten pro Fahrt (mindestens fünf Euro und höchstens zehn Euro pro Fahrt)
- das Geld erhalten die Fahrer:innen direkt nach der Beförderung
- wenn die Belastungsgrenze nach § 62 SGB überschritten wird, können sich Versicherte von den Zahlungen befreien
- 2% der Bruttoeinnahmen
- 1% der Bruttoeinnahmen für chronisch Kranke (wenn durch die Krankheit eine Dauerbehandlung durchgeführt werden muss)
