Pflegegrade & Ihr Anspruch auf bezahlte Mobilität In diesem Artikel erfahren Sie, inwiefern Personengruppen verschiedener Pflegegrade Ansprüche auf Patient:innenbeförderungen haben. Bildbeschreibung Ärztin hält eine Tafel, auf welcher alle fünf Pflegegrade niedergeschrieben sind. Viele Menschen in Deutschland müssen im Alltag auf Patient:innenbeförderungen zurückgreifen. Anhand verschiedener Voraussetzungen, wie zum Beispiel bestimmter Pflegegrade von Menschen, können diese Fahrten ärztlich verordnet und die Kosten von der Krankenkasse übernommen werden. In diesem Artikel können Sie erfahren, mit welchen Pflegegraden Sie dies beanspruchen können. Um weitere Informationen bezüglich der Verordnung der Patient:innenbeförderung zu erhalten, können Sie unseren Artikel zu diesem Thema hier nachlesen Bildbeschreibung Hintergrund: blauer Himmel mit Wolken Vordergrund: 3 Straßenschilder mit den Namen “Pflegestärkungsgesetze“, “Pflegereform“ und “Pflegegrade“ Pflegestufen — Umstellung auf Pflegegrade Durch das zweite Pflegestärkungsgesetz im Jahre 2017 wurden die jahrelang bekannten 4 Pflegestufen (0–3) auf 5 Pflegegrade umgestellt. Dies sorgte vor allem dafür, dass demenzerkrankte Menschen stärker berücksichtigt wurden. Von nun an haben Demenzerkrankte und körperlich pflegebedürftige Menschen in gleichem Maße Anspruch auf Leistungen der Pflegekasse. Mit welchen Pflegegraden haben Sie Ansprüche auf Patient:innenbeförderungen? Wie bereits beschrieben, besitzen Personengruppen verschiedener Pflegegrade Ansprüche auf Patient:innenbeförderungen mit anschließender Kostenübernahme durch die Krankenkasse. Dies gilt für folgende Pflegegrade: Pflegegrad 3 (mit zusätzlichem Nachweis über eine dauerhafte Mobilitätsbeeinträchtigung) Pflegegrad 4 Pflegegrad 5 Bildbeschreibung Nahaufnahme von einer Textstelle, auf welcher die Definitionen der Pflegegrade 3–5 abgebildet sind. Für diese Gruppen besteht zusätzlich keine Genehmigungspflicht. Das bedeutet, dass eine Vorab-Genehmigung des Transports bei der Krankenkasse nicht nötig ist. Doch wer zählt nun zu den Pflegegraden 3,4 & 5? Genau genommen ist es nicht möglich, verschiedene Beeinträchtigungen auf einem Blick Pflegegraden zuzuordnen. Dies geschieht durch spezielle Gutachter:innen mit Hilfe des Begutachtungsverfahrens “NBA”. Die Gutachter:innen vergeben Punkte zu 6 Kategorien, welche jeweils verschiedene Fragen beinhalten. Im Anschluss wird die Gesamtpunktzahl errechnet, gewichtet und anschließend einem Pflegegrad zugeordnet. Diese 6 Kategorien werden im Begutachtungsverfahren getestet: Mobilität Kognitive und kommunikative Fähigkeiten Verhaltensweisen und psychische Problemlagen Selbstversorgung Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte Bildbeschreibung Arzt/Ärztin hält eine Tafel mit dem Begriff “Pflegegrad“, welcher im Zentrum der Tafel ist. Außen sind die Inhalte der 6 Kategorien niedergeschrieben. Um aber dennoch einen groben Überblick über die Unterschiede der Pflegegrade zu geben, wurden alle Pflegegrade definiert. Neben den Definitionen ist zusätzlich die Gesamtpunktzahl des Begutachtungsverfahrens angegeben, welche für die Zuordnung den Pflegestufen entscheiden ist. Pflegegrad 3: „schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“, zwischen 47,5 und unter 70 Punkte Pflegegrad 4: „schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“, zwischen 70 und unter 90 Punkte Pflegegrad 5: „schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen für die pflegerische Versorgung”, zwischen 90 bis 100 Punkte Zuzahlung bei den Beförderungskosten Falls Sie oder eine Person in Ihrem Umfeld Patient:innenbeförderungen beanspruchen können, sollten Sie auch dies beachten. Falls Fahrten von Krankenkassen übernommen werden, sind Versicherte leider dennoch dazu verpflichtet, einen Teil der Kosten bei jeder Fahrt selbst zu zahlen. Dies gilt ebenfalls für Kinder und Jugendliche. Das müssen Sie zur Zahlung wissen: Zahlung von 10% der Fahrtkosten pro Fahrt (mindestens fünf Euro und höchstens zehn Euro pro Fahrt) das Geld erhalten die Fahrer:innen direkt nach der Beförderung wenn die Belastungsgrenze nach § 62 SGB überschritten wird, können sich Versicherte von den Zahlungen befreien 2% der Bruttoeinnahmen 1% der Bruttoeinnahmen für chronisch Kranke (wenn durch die Krankheit eine Dauerbehandlung durchgeführt werden muss) Bildbeschreibung 6 Würfel mit verschiedenen Symbolen aus dem Gesundheitsbereich sind in einer Pyramide angeordnet. Der oberste Würfel wird von einer Person gedreht und zeigt als einziger Würfel 2 Symbole (Krankenhaus-Kreuz und Geldmünzen). Folgen Sie uns auch gerne auf LinkedIn!